Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

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71088 Holzgerlingen

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 29.09.2009

vom 29.09.2009, 19:00 Uhr

<P>In der Gemeinderatssitzung am 29. September 2009 standen sieben öffentliche Tagesordnungspunkte zur Beratung an. <BR><BR><STRONG>TOP 2: Der Gemeinderat beschließt die Bedarfsfortschreibung für die Kindertageseinrichtungen in Holzgerlingen </STRONG><BR><BR>Die Stadt räumt bedarfsgerechten Kinderbetreuungseinrichtungen einen großen Stellenwert ein. Holzgerlingen verfügt über einen hohen Versorgungsgrad an Kindergarten- und Krippenplätzen. Ergänzt wird dieses Angebot durch Tagespflegestellen, für deren Qualifizierung und Vermittlung neben dem Jugendamt der Tages- und Pflegeelternverein im Kreis Böblingen verantwortlich ist.<BR><BR>In den Holzgerlinger Kindergärten werden insgesamt 576 Kinder (4 U-3 Kinder, insgesamt 580 belegte Plätze) betreut. Die Stadt beschäftigt derzeit in den 20 Kindergartengruppen und 4 Krippengruppen insgesamt 53 pädagogische Fachkräfte (Erzieherinnen oder Kinderpflegerinnen) ? auch in Teilzeit, 1 Kinderpflegerin im Anerkennungsjahr, 2 Erzieherinnen im Anerkennungsjahr und 1 Vorpraktikantin.<BR><BR>Die Bedarfsumfrage zu Kindertageseinrichtungen in Holzgerlingen, welche vom 01.09.2003 bis 15.07.2009 durchgeführt wurde, stieß bedauerlicher Weise auf geringes Interesse. Von potentiellen 756 möglichen Erhebungen gab es nur 138 Rückmeldungen. Dies entspricht 18,25 %. <BR><BR>Seit dem 1. März 2009 ist die zweite Krippengruppe in der Kinderkrippe Schönberg in Betrieb. Diese wird ab dem 1. November 2009 an 2 Tagen/Woche eine Ganztagesbetreuung von 7.30 ? 17.30 Uhr anbieten. Gestartet wird mit 7 Kindern. Die restlichen 3 Kinder kommen im Laufe des Kindergartenjahres hinzu.<BR><BR>Seit dem 1. September 2009 sind der Kindergarten und die Kinderkrippe Hohenzollernpark in Betrieb genommen worden. Der Kindergarten nimmt 15 Kinder im Laufe des Kindergartenjahres auf, wobei weitere mit Sicherheit folgen. Die Krippe startet mit 7 Kindern, 2 weitere Kinder folgen im Oktober und das letzte Kind im März 2010.<BR><BR>In der Bedarfsplanung/ Belegung bis zum 31.09.2012 ist zu erkennen, dass im Neubaugebiet ?Hülben? 2010/2011 noch eine zusätzliche Gruppe mit Regelbetreuung benötigt wird. Im neu geplanten Kinderhaus Dörnach sind im ersten Bauabschnitt eine Regelgruppe und 3 Krippengruppen vorgesehen. Ab März 2010 werden alle bis jetzt vorhanden 40 Krippenplätze belegt sein. <BR><BR>Momentan verfügt Holzgerlingen über insgesamt 44 Ganztagesplätze und 25 Plätze mit verlängerten Öffnungszeiten bis 14.00 Uhr. Diese Plätze sind alle belegt. Nur 10 Kinder werden voraussichtlich zum nächsten Schuljahr aus der Ganztagesbetreuung ausscheiden. Für das Kindergartenjahr 2010/2011 wird eine zusätzliche Gruppe mit Ganztagesbetreuung erforderlich ? mindestens für 2-3 Tage die Woche (von 44 Ganztagesplätzen haben zurzeit 29 Familien einen Bedarf an 1-3 Tagen die Woche und 19 Familien einen Bedarf an 4-5 Tagen die Woche).<BR><BR>Durch die Inbetriebnahme des Kindergartens ?Hohenzollernpark? haben alle angemeldeten 3-jährigen Kinder einen Kindergartenplatz. Einige Kinder aus dem Neubaugebiet ?Hülben? müssen den Kindergarten ?Hohenzollernpark? besuchen, weil das Franziska-von-Hohenheim-Kinderhaus ausgelastet ist.<BR><BR>Es zeichnet sich ab, dass im kommenden Kindergartenjahr nur noch im Kindergarten ?Rudolf-Diesel-Straße? U-3-Plätze angeboten werden können. Um Zuzügen und dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab 2013 nachzukommen, soll baldmöglichst mit dem Neubau des Kinderhauses Dörnach begonnen werden. Eine zusätzliche Gruppe mit Ganztagesbetreuung ist erforderlich, um den Bedarfen der Eltern gerecht zu werden.<BR><BR>Eine zusätzliche Ganztagesbetreuung wird in dem Kindergarten Stäuchle eingerichtet. <BR><BR><BR><STRONG>TOP 3: Der Bebauungsplan ?Hinter den Weingärten III 1. Änderung? mit örtlichen Bauvorschriften wird als Satzung beschlossen </STRONG><BR><BR>Entsprechend der Beschlussfassung im Gemeinderat am 27. Januar 2009 wurde der Bebauungsplanentwurf mit Plan, Textteil und Begründung in der Fassung vom 27. Januar 2009 öffentlich ausgelegt. Die Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt. Die öffentliche Auslegung ist vom 23. Februar 2009 bis einschließlich 23. März 2009 erfolgt. Darauf wurde im Nachrichtenblatt vom 13. Februar 2009 hingewiesen. Mit Schreiben vom 09. Februar 2009 wurden alle relevanten Behörden zur Stellungnahme aufgefordert.<BR><BR>Die vom Regierungspräsidium Stuttgart angeregte Berichtigung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Zuge der nächsten Fortschreibung. <BR><BR>Auch vom Landratsamt Böblingen kamen Anregungen: <BR>Es wird befürchtet, dass durch die Fällung vorhandener großkroniger Bäume ein zusätzlicher Eingriff in den Naturhaushalt entsteht. Dieser Sicht folgt der Gemeinderat nicht, da es zur ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung gehört, dass hiebreife Bäume auch tatsächlich entnommen werden. Nichts anderes ist letztlich in diesem Waldabschnitt vorgesehen. <BR>Des Weiteren wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Zeitraum von Mai 2009 bis Juli 2009 vorgenommen. Der Gemeinderat wurde darüber bereits in seiner Sitzung am 12. Mai 2009 unterrichtet. Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass der geplante Eingriff durch den Bebauungsplan für mehrere betroffene Arten Beeinträchtigungen nach sich zieht. Allerdings können diese Beeinträchtigungen dadurch vermieden werden, dass die Freiräumung des Baufeldes in der Zeit von Oktober bis Februar erfolgt. Damit wird die unbeabsichtigte Tötung oder Störung von Brutvögeln usw. verhindert. Weitere Maßnahmen sind für das geplante Vorhaben nicht erforderlich.<BR>Weder bei den Vögeln, noch bei den Fledermäusen und den Reptilien, werden artenschutzrechtliche Störungen im Sinne von § 42 Abs. 1 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz erwartet.<BR><BR><BR><STRONG>TOP 4: Verlängerung der Olgastraße in Hinblick auf ein späteres Baugebiet diskutiert <BR><BR></STRONG>Im kommenden Jahr soll auf dem Flst. 4531/9 (1.385,30 m²) der erste Bauabschnitt des Kinderhortes ?Dörnach? errichtet werden. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich rechtzeitig mit dem Verlauf der Olgastraße zu befassen. Das Büro Baldauf wurde mit der Prüfung möglicher Varianten beauftragt und kam zu dem Ergebnis, dass eine ?Verschwenkung? der Olgastraße im Bereich Kinderhort ?Dörnach? auf einer Länge von ca. 18,0 m zweimal um annähernd 90,0° ideal ist. Da die Olgastraße vom Kreisverkehr bis zum Kinderhort bereits 460,00 m lang ist, ist die ?Verschwenkung? städtebaulich sinnvoll. <BR>Vorgesehen sind 2,5 m breite Haltestreifen nördlich des Kinderhortes sowie die PKW-Wendemöglichkeiten im Bereich der Kurven. Ein Mittelstreifen mit 2,5m Breite bietet eine sichere Querung der Olgastraße und soll mit Bäumen bepflanzt werden. Der neue Gehweg wird 3,5 m, der an der bestehenden Olgastraße 3,0 m breit werden. <BR>Da in den neuen Kinderhort ?Dörnach? Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet kommen werden, ist ein relativ hohes Fahrzeugaufkommen zu erwarten. Die favorisierte Bebauung stellt sich somit als sinnvolle Gestaltung der Olgastraße dar. Der Gemeinderat hat das Konzept mit großer Mehrheit bei einer Gegenstimme beschlossen. <BR><BR><BR><STRONG>TOP 6: Überprüfung der Gebührenhaushalte zum 01.01.2010<BR><BR></STRONG>Der Gemeinderat hat eine Gebührenanpassung der Wassergebühren sowie der Abwassergebühren beschlossen. <BR><BR>Der Wasserzins wird zum 01.01.2010 von 1,61 ?/m³ auf 1,65 ?/m³ angehoben. <BR><BR>Die Abwassergebühren werden zum 01.01.2010 auf 1,80 ?/m³ angehoben. Gleichzeitig werden die Regelungen für die Absetzung von nicht eingeleitetem Abwasser neu gefasst. <BR><BR>Kindergartengebühren: <BR>Auch die Kindergartengebühren werden zum 01.01.2010 neu geregelt und die Sozialpassrichtlinien angepasst. <BR><BR><STRONG><EM>I. Gebühren für den Regelkindergarten</EM></STRONG><BR><BR>1. Die Kindergartenregelgebühren werden wie folgt in zwei Stufen neu festgesetzt:<BR><BR>Für Kindergartenkinder aus Familien <BR>mit einem Kind 84,00 (ab 01.01.2010) und&nbsp;&nbsp;? 87,00 ? (ab 01.01.2011)<BR>zwei Kindern unter 18 Jahren 64,00, &nbsp;? 66,00 ?,<BR>drei Kindern unter 18 Jahren 43,00, &nbsp;? 44,00 ?,<BR>vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 15,00, &nbsp;? 15,00 ?.<BR><BR>2. Die Gebühren werden für 12 Monate pro Jahr erhoben. Sie sind auch während der Ferien sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. Die Ferienzeit liegt in der Regel zwischen Mitte August und Mitte September eines Jahres.<BR>Für Schulanfänger ist der Elternbeitrag bis zum 31.08. des Austrittsjahres zu entrichten.<BR><BR>3. Besuchen Kinder zwischen 2 und 3 Jahren den Kindergarten, fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 125 % der Regelgebührensätze nach Ziffer 1 an. Die Erhebung des Zuschlags endet mit dem Monat, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet.<BR><BR>4. Nehmen Kinder während der Sommerferien an der Sommerferienbetreuung (längstens 2 Wochen) teil, so fällt hierfür die halbe Gebühr nach Ziffer 1 an.<BR><BR>5. Für die Inanspruchnahme der flexiblen Öffnungszeiten wird ein Zuschlag von 5 % auf die Regelgebührensätze erhoben.<BR><BR>6. Die Zusatzgebühren für die verlängerte Öffnungszeit mit Mittagessen betragen unabhängig von der Kinderzahl in der Familie <BR>ab dem 01.01.2010 pro Monat 77,00 ? und ab dem 01.01.2011 pro Monat 79,00 ?.<BR>Auch diese Zusatzgebühr wird entsprechend Ziffer 2 für 12 Monate pro Jahr erhoben.<BR><BR><STRONG><EM>II. Gebühren für die Ganztagesbetreuung</EM></STRONG><BR><BR>1. Auch die Gebühren für die Ganztagesbetreuung in Regelkindergärten werden ab dem 01.01.2010 in zwei Schritten wie folgt angepasst: <BR>Für Kindergartenkinder aus Familien <BR>mit einem Kind 275,00 (ab 01.01.2010) und ? 285,00 ? (ab 01.01.2011),<BR>zwei Kindern unter 18 Jahren 213,00, ? 220,00 ?,<BR>drei Kindern unter 18 Jahren 151,00, ? 155,50 ?,<BR>vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 80,00, ? 82,50 ?.<BR><BR>2. Bei einer tageweisen Inanspruchnahme gelten folgende Gebührensätze:<BR>4 Tage: 80 %; 3 Tage: 60 %; 2 Tage: 40 % oder 1 Tag: 20 % der Gebühr der jeweiligen Einkommensgruppe für die Ganztagesbetreuung nach Ziffer 1. <BR>Besuchen die Kinder an den anderen Tagen eine Regelkindergartengruppe, zahlen die Eltern den entsprechenden prozentualen Anteil der Regelgebühr nach Abschnitt I.<BR><BR>3. Ein Angebot nach Ziffer 1. und 2. wird nur dann umgesetzt, wenn mindestens 6 Kinder verbindlich dafür angemeldet sind und auch bleiben.<BR><BR>&nbsp;<BR><STRONG>TOP 5: Kanalentlastung im Bereich ?Spielplatz Ahornstraße? wird vorangetrieben </STRONG><BR><BR>Da die Entlastungsleitungen im Bereich des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Grabenrain bei sehr starken Regenfällen nicht in der Lage sind, die Wassermassen aufzunehmen und in der Folge dessen aus einigen Kanalschächten die Deckel heraus springen und zu Überflutungen des angrenzenden Geländes führen, herrscht hier dringender Handlungsbedarf. <BR>Das Büro Pirker und Pfeiffer hat Untersuchungen durchgeführt und Lösungsvarianten erarbeitet. Nun sollen die verschiedenen Varianten mit dem Wasserwirtschaftsamt sowie mit den betroffenen Grundstückseigentümern abgestimmt werden. <BR><BR><BR><STRONG>TOP 8: Einrichtung einer Werkrealschule für Holzgerlingen, Altdorf und Hildrizhausen wird einstimmig beschlossen</STRONG><BR><BR>Die Einrichtung einer Werkrealschule zum Schuljahresbeginn 2010/ 2011, auf der Basis einer gemeinsamen Konzeption zwischen der Stadt Holzgerlingen und der Gemeinde Altdorf, wird ? nach Entscheidung der schulischen Gremien ? beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt. Geplant ist, dass in der Klassenstufe 5-9 die Werkrealschule auf 2 Standorte verteilt wird. Diese vertikale Gliederung ist als Ausnahme zu beantragen. Damit sollen beide Schulstandorte gestärkt werden. <BR><BR>Für die Werkrealschule ist ein Schulbezirk einzurichten, der die Kommunen Holzgerlingen, Altdorf und Hildrizhausen umfasst.<BR>Sobald die Anhörung der schulischen Gremien abgeschlossen ist, soll ein entsprechender Antrag gestellt werden. Der Gemeinderat hat das Konzept einstimmig befürwortet. <BR><BR></P>
     
     
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