Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

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Gemeinderat - Sitzungsprotokoll

vom 21.06.2016, 20:00 Uhr

In der vergangenen Gemeinderatsitzung am 21.06.2016 wurden im öffentlichen Teil der Sitzung folgende Tagesordnungspunkte beraten:

 

Tagesordnungspunkte

1. Bürgerfragestunde

Zu Beginn der Sitzung fand eine Bürgerfragestunde statt. Es konnten Anfragen an die Verwaltung und den Gemeinderat gerichtet werden.

2. Bebauungsplan Aichtalstraße Beschlussfassung zu Anregungen und Bedenken / Auslegungsbeschluss

Einstimmig beschlossen wurde die Auslegung des Bebauungsplanentwurfes  mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 21.06.2016. Auch stimmte der Gemeinderat der Bewertung der Anregungen und Bedenken zu.

Im seitherigen Verfahren wurden von den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere die Verkehrsproblematik und die damit verbundene Lärmbelastung angesprochen. Um dies zu untersuchen wurde das Büro Kurz und Fischer, Winnenden beauftragt ein entsprechendes Gutachten zu fertigen.

Untersucht wurde sowohl die Geräuscheinwirkung durch den Straßenverkehr und durch den landwirtschaftlichen Betrieb sowie die Verkehrslärmimmissionen aufgrund des zusätzlichen Verkehrs im westlichen Teil der Aichtalstraße.

Im Ergebnis werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts eingehalten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung als oberste Grenze der Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen mit 59 dB (A) tags und 49 dB (A) nachts werden deutlich unterschritten.

Die Einwirkungen Anlagenlärm (=Aussiedlerhof untere Mühle) kommen ebenfalls zum Ergebnis, dass die für allgemeine Wohngebiete vorgesehenen Immissionsrichtwerte tags und nachts deutlich unterschritten werden.

Damit ist aus Sicht der Verwaltung eindeutig dokumentiert, dass die befürchteten Lärmbeeinträchtigungen objektiv nicht eintreten werden.

Weiteres Verfahren
Entsprechend den Regeln im Baugesetzbuch wird auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes mit dem Entwurf der Begründung und der zahlreichen Anlagen die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.2 Baugesetzbuch durchgeführt. Die öffentliche Auslegung hat für die Dauer eines Monats zu erfolgen und muss mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Damit endet die Frist voraussichtlich am 05.08.2016.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert zum Planentwurf Stellungnahmen abzugeben.

3. Bebauungsplan Dörnach-West / Städtebauliches Konzept

Mit der Enthaltung der Stimmen der BNU stimmte der Gemeinderat für die Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes. Darin soll die Konzeption für einen Sozialmietwohnungsbau mit vorgestellter Parkgarage weiter verfolgt werden.

Entsprechend den Wünschen des Gemeinderats hat die Verwaltung vorgegeben, dass eine möglichst dichte Bebauung geplant werden soll. Dies erfordert Bauplatzgrößen, die es zulassen, dass auch im Falle einer Einzelhausbebauung  Grundstücksgrößen entstehen, die möglichst nicht weit über 400 m² Fläche pro Bauplatz liegen.

Kindergarten / Kinderkrippe
Auch ist der Standort für einen Kindergarten/Kinderkrippe im Plan vorgesehen. Ob er dann tatsächlich benötigt wird, wird sich in der weiteren Entwicklung zeigen.

Einbindung in die Landschaft
Am Süd- und Westrand des Gebiets ist eine Eingrünung vorgesehen. Ebenso sind entlang der Straßen zur Unterstützung eines standortnahen Ausgleichskonzeptes Baumpflanzungen geplant. Der Weg zum Wasserturm bleibt mit einer breiten Grünachse erhalten. Entlang dieses Weges sind Spiel- und Ausgleichsflächen geplant. Damit wird an dieser Stelle wiederum eine großzügige Grünachse ins Gebiet herein gelegt.

Lärmschutz
Zur Abschirmung des Lärms der B 464 ist es wichtig, dass eine Lärmabschirmung durch Gebäude erfolgt. Eine intensive gewerbliche Nutzung ist an dieser Stelle nicht machbar, da dann wiederrum die Abstufung zwischen Gewerbe und Wohnen kaum möglich wäre. Deshalb kann nur ein eingeschränktes Gewerbegebiet bzw. Mischgebiet ausgewiesen werden.

Sozialwohnungen
Sozialwohnungen und Gebäude für Starterhaushalte sind an mehreren Stellen möglich. Das wichtigste Objekt wäre der zentrale Standort im Bereich der Unterführung Turmstraße. Dort ist ein 5-geschossiges Gebäude mit vorgestelltem Parkdeck, das zur Lärmabschirmung zur B 464 genutzt werden soll, geplant. In diesem Parkdeck sollen bis zu 54 Stellplätze untergebracht werden.

Ein Parkdeck oberirdisch ist kostengünstiger herzustellen als eine Tiefgarage.
Entlang der verlängerten Werastraße sind auf der Westseite und vor allem auf der Ostseite Geschoßwohnungsbauten vorgesehen. Im Bebauungsplan wird dies wiederum dazu führen, dass wahrscheinlich im nördlichen Bereich ein durchgehendes Baufenster mit Festlegung von maximalen Gebäudelängen und     -tiefen festgelegt wird.

Flächenbilanz
Die Flächenbilanz zeigt, dass nach der aktuellen Planung ca. 4,57 ha Bauland erschlossen werden können. Für öffentliches Grün und Erschließungsflächen werden zusammen 28 % der Fläche benötigt. (1,76 ha).
Würde der südliche Feldweg noch in das Plangebiet einbezogen, so würde sich wohl eine Flächenbilanz von rund 30 % zu 70 % ergeben.

Wesentliche Vorteile des Baugebiets Dörnach-West
Das gesamte Baugebiet liegt sehr günstig zum Bahnhaltepunkt Bahnhof. Die Entfernung zum Bahnhof beträgt zwischen 500 m und max. ca. 800 m, fußläufig. Damit wird das Baugebiet an den öffentlichen Personennahverkehr hervorragend angeschlossen.

Da die Ausfahrt aus der B 464 auf die Umfahrung des Gewerbegebiets Dörnach mit einer sehr kurzen Ausfädelungsspur verbunden ist, muss festgelegt werden, dass direkt von der B 464 nicht in das Baugebiet eingefahren werden darf. Die Gewerbegrundstücke, die direkt an der Umfahrung liegen, können von der B 464 aus angefahren werden.

4. Sanierung Stadtmitte West / vorbereitende Untersuchungen Einleitungsbeschluss

Einleitungsbeschluss zur vorbereitenden Untersuchung im Sanierungsgebiet "Stadtmitte-West II"
Der Gemeinderat beschloss den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet „Stadtmitte West II“.

Bereits Anfang 2015 hat der Gemeinderat die Verwaltung damit beauftragt einen Antrag auf Aufnahme in das Programm der städtebaulichen Erneuerung zu stellen. Mit Bewilligungsbescheid vom 08.02.2016 wurde das Gebiet „Stadtmitte-West II“ mit einem Förderrahmen in Höhe von 1.166.667 € in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen.

Der nächste Schritt ist nun die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung nach § 141 Abs. 3 Satz. 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Hierzu fiel bereits die Auswahl eines Beratungsbüros auf die STEG Stadtentwicklung GmbH.

Durch die Vorbereitenden Untersuchungen erhält die Stadt Beurteilungsgrundlagen über die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge. Ebenso können evtl. nachteilige Auswirkungen für die unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich erkannt werden. Alles zusammen ist wichtig für die Beurteilung der Notwendigkeit und der Durchführbarkeit der Sanierung.

5. Auftragsvergabe für Erschließungsgemeinschaft Aichtalstraße

Einstimmig beschloss der Gemeinderat für die Umsetzung und Realisierung des Bebauungsplanes Aichtalstraße eine Erschließungsgemeinschaft zu bilden und vergab den Auftrag für die Erschließung des Baugebietes an das Büro Keser
Ingenieure und das Ingenieurbüro IBW aus Bad Waldsee zum Gesamtpreis von 66.145,92 €.

6. Nachtragshaushalt 2016

Mit der Gesamtstimmenzahl beschloss der Gemeinderat die Nachtragssatzung mit dazugehörigem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 die Haushaltssatzung mit dazugehörigem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen.

Die zugrunde gelegten Konjunkturdaten vom August vergangenen Jahres wurden erstmalig durch die ergangene „November-Steuerschätzung“ korrigiert. Vom 2. bis 4. Mai dieses Jahres fand die sog. „Mai-Steuerschätzung“ statt, bei der die prognostizierten Werte nochmals angepasst wurden.

Im Ergebnis erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes von je 33.534.600 € um 453.000 € auf nunmehr 33.987.600 €.

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhen sich von je 9.699.000 € um 2.645.500 € auf nunmehr 12.344.500 €.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich von 500.000 € um 1.200.000 € auf nunmehr 1.700.000 €.

Die vorgesehene Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 4.022.600 € erhöht sich um 1.724.500 € auf nunmehr 5.747.100 €.

7. Flüchtlingsheim Ahornstraße / Auftragsvergabe

Die Aufträge für die Tief-, Rohrleitungs-, Straßenbau- und Pflanzarbeiten zum Angebotspreis von 357.389,96 € brutto wurden an den günstigsten Bieter, die Fa. Roth aus Herrenberg, einstimmig vergeben.

Auch die Generalunternehmerleistung zur Erstellung des Flüchtlingsheims wurde an den günstigsten Bieter, die Fa. Bilfinger Hochbau GmbH aus Stuttgart zum Angebotspreis von 2.170.122,84 € brutto vergeben.

8. Jahresabschluss Projektgesellschaft Ziegelhof

Mit der Prüfung der Projektgesellschaft Ziegelhof Holz¬gerlingen GbR wurde die HABITAT Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH – Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft beauftragt. Diese hat im Zeitraum vom 11. April 2016 bis 22. April 2016 die Prüfung der Projektgesellschaft durchgeführt mit dem Ergebnis, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat.

Die Böblinger Baugesellschaft mbH (BBG) hat den Jahresabschluss 2015 vorgelegt. Planmäßig wurde für 2015 ein Jahresüberschuss von 51.610 € erwartet. Der Jahresabschluss ergab nunmehr einen Jahresüberschuss in Höhe von 57.321,21 €. Diesen genehmigte der Gemeinderat einstimmig.

9. Einführung elektronischer Sitzungsdienst

Digitales Zeitalter hält Einzug in den Gemeinderat

Der Gemeinderat beschloss die Einführung des digitalen Sitzungsdienstes zum Jahreswechsel 2016 / 2017. Damit soll eine große Papier- und Kostenersparnis erreicht werden. Für die Mitglieder des Gemeinderates sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden hierfür Tablets angeschafft.

Die Finanzierung der Tablets inklusive Zubehör in Höhe von rund 17.500 Euro wird über den Nachtragshaushaltsplan 2016 durchgeführt. Die laufenden Softwarekosten für die Absicherung der Tablets durch die KDRS betragen für alle Tablets pro Jahr rund 2.000 Euro brutto.

Durch die Einführung des digitalen Sitzungsdienstes fallen für die Gremiumsmitglieder und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung keine Druckkosten mehr an. In Zahlen bedeutet dies:
Pro Sitzung werden durchschnittlich 150 Seiten an Unterlagen pro Person gedruckt. Ausgehend von 26 Exemplaren an Sitzungsunterlagen für die Gremiumsmitglieder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sind dies rund 3.900 Seiten je Sitzung. Bei durchschnittlich 33 Sitzungen im Jahr (GR, TA & VA) sind dies 128.700 bedruckte Seiten pro Jahr. Bei den derzeitigen Konditionen an Papier- und Druckkosten der Stadtverwaltung in Höhe von 7 Cent pro Blatt, betragen die Gesamtdruckkosten im Jahr für die Sitzungsunterlagen rund 9.000 Euro / brutto. Dem gegenüber stehen die laufenden Kosten für die Absicherung der Tablets in Höhe von 2.000 Euro. Des Weiteren entfällt beim Umstieg auf den digitalen Sitzungsdienst das Austragen der Sitzungsunterlagen durch die Amtsbotin.

Zukünftig sollen lediglich für die Besucher und die Presse Exemplare der öffentlichen Sitzungsunterlagen gedruckt und zur Verfügung gestellt werden.

10. Bericht zum Baufortschritt Flüchtlingsheim Erlachstraße geplante Übergabe

Über den Baufortschritt zum Flüchtlingsheim Erlachstraße und die geplante Übergabe zum 01.08. wurde kurz informiert.

11. Aktualisierung des Mietspiegels der Stadt Holzgerlingen

Der aktuelle Mietspiegel der Städte Sindelfingen/Böblingen/Herrenberg wurde zum 01.04.2016 aktualisiert und für die Stadt Holzgerlingen übernommen.

Dies ist rechtlich möglich, da das Mietniveau dieser Städte zu den örtlichen Verhältnissen vergleichbar ist.
Der Vergleich zu dem seit 2012 bestehenden Mietspiegel weist Anpassungen im älteren Wohnungsbestand in der Größenordnung von  10%, im Neubaubestand von maximal 5% auf.

Sowohl für Mieter- als auch für Vermieterseite dient der Mietspiegel als Grundlage und Rechtssicherheit für die Festsetzung der Wohnungsmiete.

12. Anschaffung eines Unimog mit Salz/Salzsole Streuer und Schneepflug sowie einer Vorbaugießanlage

Anschaffung eines Unimog mit Salz/Salzsole Streuer und Schneepflug sowie einer Vorbaugießanlage
Der Gemeinderat beschloss den Erwerb eines Unimog U 427 mit Zusatzgeräten für den Winterdienst und Gießeinsatz zum Angebotspreis in Höhe von 287.774,95 €, da der alte Unimog des Bauhofes in die Jahre gekommen ist. In naher Zukunft würden größere Reparaturen anstehen, so dass eine Neuanschaffung unumgänglich ist.

13. Annahme von Spenden nach § 78 Abs. 4 GemO - 2. Hj. 2015 + 1. Halbjahr 2016 (November 2015 - Mai 2016)

Der Gemeinderat beschloss die Annahme von Spenden, die bei der Stadtverwaltung bis zum 31.05.2016 eingegangen sind. Die Beträge liegen zwischen 100 € und 5.000 €.

14. Inklusionsmesse am 3. Oktober 2016 in Holzgerlingen

Mutpol – Familienzentrum Holzgerlingen plant gemeinsam mit der Stadt und weiteren Schönbuchgemeinden am 03. Oktober 2016 eine Inklusionsmesse. Verschiedene Anbieter werden im Schönbuch-Gymnasium ihre Konzepte präsentieren. Der Gemeinderat wurde hierüber informiert.

15. Prüfung der Bauausgaben 2010-2014 durch die Gemeindeprüfanstalt; Stellungnahme der Verwaltung

Die Gemeindeprüfanstalt (GPA) hat die Bauausgaben der Stadt geprüft. Es gab keine wesentlichen Feststellungen. Dem Gemeinderat wurde der Prüfungsberich und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.

16. Auftragsvergabe für die Installation des neuen Kommunikationsnetzwerk für das Rathaus; Auftragsvergabe für die Installation des neuen Stromnetzes im Altbau des Rathauses

Im Rahmen der Erweiterung des Rathauses Ende der 1990er Jahren, wurden sowohl im Alt- als auch im Neubau eine Netzwerkinfrastruktur und eine davon komplett unabhängige Telefoninfrastruktur geschaffen. Bereits im Jahr 2008 wurde für die Stadtverwaltung eine Telefonanlage beschafft, in der die Telefone über die Netzwerkinfrastruktur und nicht mehr über die Telefoninfrastruktur angebunden werden.

Durch die Erweiterung und Modernisierung der Netzwerkgeräte in den letzten Jahren, ist die aktuelle Netzwerkinfrastruktur in beiden Gebäudeteilen an ihre Grenzen gestoßen.

Die Verwaltung hat daher nach dem Gemeinderatsbeschluss vom Juli 2015 eine Konzeption im Rathaus durchgeführt. Auf Grundlage dieser Konzeption wurde eine Kostenschätzung erstellt, die in das Hochbauprogramm 2016 aufgenommen wurde.

Der Gemeinderat beschloss nun die Firma Elunet GmbH mit Sitz in Bad Blankenburg mit der Installation des neuen Kommunikationsnetzwerk für das Rathaus Holzgerlingen zum Brutto Angebotspreis in Höhe von 174.912,26 Euro zu beauftragen.

Außerdem wird die Firma Elunet GmbH mit der Neuverkabelung der Stromversorgung im Altbau des Rathauses zum Brutto-Angebotspreis in Höhe von 13.529,82 Euro beauftragt.

17. Bekanntgaben und Verschiedenes - Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen

Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse wurden im Sitzungssaal durch Aushang öffentlich bekannt gemacht.

gez.
Wilfried Dölker
Bürgermeister

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

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