Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

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Gemeinderat - Sitzungsprotokoll

vom 21.09.2015, 19:00 Uhr

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am 21. September 2015  folgende Tagesordnungspunkte öffentlich beraten und beschlossen:

Tagesordnungspunkte

Aktuelle Pläne zum Ausbau der Schönbuchbahn

In der Bürgerfragestunde können Fragen an die Verwaltung und an den Gemeinderat gerichtet werden.

Mögliche bauliche Entwicklung in Holzgerlingen; Vorstellung der Untersuchung / Bebauungsplan Aichtalstraße II

Wenn alles glatt läuft, beginnen die Arbeiten für den Ausbau der Schönbuchbahn im Sommer 2017. Die aktuellen Plänen zur Elektrifizierung der Schönbuchbahn wurden dem Ratsgremium von Günther Springer vom Zweckverband „Schönbuchbahn“ und den Planungs-Ingenieuren des Karlsruher Büros Transport Technologie Consult vorgestellt.

Einigkeit herrschte weitgehend beim Bau der Unterführung an der Böblinger Straße und des Haltepunkts Hülben. Die Fahrbahn über den künftigen Eisenbahntrog muss um rund 45 Zentimeter angehoben werden. Eine Angleichung der an die Böblinger Straße anschließenden Wege an dieses Niveau stelle kein Problem dar. Die beiden Wege links und rechts der Unterführung zum künftigen Haltepunkt Hülben erhalten eine Straßenbeleuchtung. Der westliche Weg wird rund drei Meter breit, der östliche rund fünf Meter, da hier auch Pkws zur Waschanlage fahren.

Der Fahrbahnrand zum Trog soll entlang der Bebelsbergstraße mit einer Betonmauer und einem aufgesetzten Metallgeländer mit einer Höhe von rund 1,30 Meter gesichert werden. Auf der Nordseite der Unterführung (Ruhesteinweg) sorgt ein Gitterzaun für Sicherheit. Auf der Südseite der Unterführung sind Holmgeländer geplant. Die Masten der Oberleitung im Brückenbereich werden durch drei Meter breite Plexiglas-Scheiben abgeschirmt.

Schwer schlucken mussten Bürgermeister Wilfried Dölker und die Gemeinderäte bei der Detailplanung des Haltepunkts „Holzgerlinger Bahnhof“.  „Geplanter Zugang voraussichtlich nicht realisierbar“ stand auf dem Plan für den Überweg von der Bahnhofstraße zum Bahnsteig. Grund: Die notwendige Signalanlage am Abstellgleis macht es schwierig den nördlichen Zugang zum neuen Mittelbahnsteig unterzubringen. Die Planer befürchten, dass für die Zugführer die Sicht auf Signal und Überweg nicht genügend gewährleistet werden kann.

Planentwurf Bahnhof HolzgerlingenAusschnitt Planung Bahnhof Holzgerlingen

 

„Dann laufen die Leute halt übers Gleis“, warf Stadtrat Björn Schittenhelm ein, mit Blick auf den Umweg, den die Fahrgäste ohne einen regulären Übergang von Norden her machen müssten. „Wenn eine Vorschrift andere Probleme aufwirft, muss man vielleicht auch mal über seinen Schatten springen“, sagte Bürgermeister Dölker. Er und die Ratsrunde würden – gelinde gesagt - von den Bürgern  „nicht gelobt“ werden, sollte der kurze Zugang nicht gebaut werden können. „Es leuchtet mir nicht ein, dass dies nicht möglich sein sollte“, betonte er weiter und  verband dies mit dem eindringlichen Appell an die Planer, zu einem positiven Ergebnis zu kommen. „Ich kann nichts versprechen“, sagte TTK-Ingenieur Rainer Flotho.

Zwar liegt dem Zweckverband noch kein Zuschussbescheid vor, doch immerhin eine Absichtserklärung des Verkehrsministeriums, den Ausbau der Schönbuchbahn zu fördern. Läuft alles nach Plan, beginnen im nächsten Jahr die Arbeiten für den neuen Betriebshof im Böblinger Bahnhof. Ab dem Frühjahr 2017 soll es an den Ausbau der Strecke gehen und ab Sommer 2017 rücken die Bagger am Bahnübergang Böblinger Straße in Holzgerlingen an. „Erst muss der Ausbau der B?464 fertig sein, bevor wir damit anfangen. Sonst müssen wir Holzgerlingen mit dem Hubschrauber anfliegen“, so Bürgermeister Wilfried Dölker.

Nachtragshaushalt 2015; Verabschiedung

Im Jahr 2015 haben sich die Gremien mehrfach mit der weiteren baulichen Entwicklung in Holzgerlingen beschäftigt. Sowohl an einer sehr langfristigen Perspektive im Hinblick auf den Flächennutzungsplan, der einen Zeitraum bis 2020 hat, als auch mit kurzfristigeren Maßnahmen. Wobei die Kurzfristigkeit im Sinne des Bauplanungsrechts einen Zeitraum von wenigstens 3- 4 Jahren umfasst.

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats hat die Verwaltung das Büro Baldauf beauftragt, eine konzeptionelle Untersuchung der Gewerbe- und Wohnbauflächen vorzunehmen. Konkret wurde das auf die Flächen im Bereich Dörnach, an der Tübinger Straße (Taubenäcker) und an der Aichtalstraße eingegrenzt.

Hinsichtlich möglicher Gewerbe- oder Sportflächen im Bereich Schützenbühl besteht Konsens, diese tatsächlich sehr langfristig im Hinblick auf die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Auge zu behalten. Denkbar wäre auch eine Kombination Gewerbe- und Sportflächen. Ein aktueller Anlass für eine Planung besteht nicht.

Eine kleine Möglichkeit zur Erweiterung von Wohnbauflächen besteht noch am östlichen Ende der Aichtalstraße. Alle Erschließungskomponenten sind vorhanden oder mit relativ wenig Aufwand herstellbar. Die grundsätzliche Bereitschaft des Grundstückseigentümers zur Umwandlung in Bauland liegt ebenfalls vor. Im Gemeinderat besteht deshalb weitgehend Konsens, diese ca. 8.000 m² landwirtschaftliche Fläche in allgemeines Wohngebiet umzuwandeln.

Daher wurde bei 2 Gegenstimmen der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Aichtalstraße II gefasst.

Neue Gewerbeflächen

Gewerblich nutzbare Bereiche sieht der Flächennutzungsplan lediglich im Bereich Taubenäcker (ca. 0,5 Hektar) und im Bereich Dörnach vor, dort allerdings nur als gemischte Baufläche.

Im Bereich Taubenäcker sind alle Erschließungskomponenten vorhanden. Problematisch sind zum einen die Topografie und die Grundstückszuschnitte.

Die bestehende 20 KV-Freileitung hat einen Schutzstreifen von 18 m. Sie bedeutet allerdings kein entscheidendes Hindernis für eine gewerbliche Nutzung, zumal die EnBW die Erdverkabelung zugesichert hat.

Aus Sicht der Verwaltung ist die insgesamt zur Verfügung stehende Fläche für eine reine Angebotsplanung zu klein. Wie im Verwaltungsausschuss schon ausführlich diskutiert, sollte eine Planung interessenbezogen erfolgen. Das hat sich bei der Bebauung Kindertagesstätte und Penny-Markt sehr bewährt. So konnten die Baufenster maßgeschneidert festgelegt werden, die Regenwasserableitung sehr naturverträglich erfolgen, die Höhenfestlegung der Gebäude individuell erfolgen usw.

Da der Bereich im Flächennutzungsplan als gewerbliche Fläche ausgewiesen ist, wird der Planungsaufwand etwas minimiert. Aus dem Flächennutzungsplan entwickelte Bebauungspläne bedürfen keiner Genehmigung, sondern müssen der Rechtsaufsichtsbehörde nur angezeigt werden.

Mit 2 Nein-Stimmen stimmt  der Gemeinderat auch für das Gebiet Taubenäcker  grundsätzlich der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu. Die Verwaltung wurde beauftragt die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer zu klären, das Büro Baldauf soll dazu einen Planentwurf erarbeiten.

Auf der Skizze sind zwei mögliche Erweiterungen im Gebiet Dörnach dargestellt. Mit dem Buchstaben A die Erweiterung für Hülben II Richtung Westen; mit dem Buchstaben B die Erweiterung Richtung Süden.

Letztere hat den überragenden Vorteil, dass damit ein weiterer Anschluss für das Gesamtgebiet an die B 464 entsteht. Sie hat auch den Vorteil, dass damit nicht nur Wohnbauflächen, sondern auch gewerblich nutzbare Flächen erschlossen werden.

Die südliche Erweiterung Dörnach hätte den verkehrstechnischen Vorteil der weiteren Anbindung an die B 464. Die könnte nach jetzigem Kenntnisstand so gestaltet werden, dass die Ausfahrt Richtung Süden für alle Verkehrsteilnehmer möglich sein könnte. Der LKW-Verkehr von der B 464 soll nur in das Gewerbegebiet, nicht in das Wohngebiet, möglich sein. Es könnten ca. 1,4 Hektar gewerblich nutzbare Flächen neu entstehen. Das Areal Ensle mit den nördlich angrenzenden Grundstücken hat eine Fläche von ca. 1 Hektar und ist wie bereits erwähnt ein Gewerbegebiet im Sinne § 8 BauNVO. Mit der Fertigstellung der B 464 ist das Areal auch vollwertig erschlossen.

Zusätzlich zu dem Kriterienkatalog der Verwaltung vom Juli 2015 hat die BNU weitere Untersuchungskriterien in die Diskussion gebracht. Teilweise sind diese Kriterien deckungsgleich mit den Belangen, die gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere zu berücksichtigen sind. Auch dort wird auf die Auswirkung auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt hingewiesen.

Wie schon im anderen Zusammenhang erwähnt, können detaillierte Untersuchungen sinnvollerweise erst erfolgen, wenn grundsätzlich geklärt ist, um welches Gebiet es dabei gehen soll. So würde es keinen Sinn machen, für das Gebiet B umfangreiche Lärmuntersuchungen durchzuführen, wenn Gebiet A präferiert werden sollte. Umgekehrt macht es genauso wenig Sinn, ein durch Gebiet A bedingte Verkehrszunahme zu bewerten, wenn Gebiet B mit Anschluss an die B 464 präferiert werden sollte.

Mögliche ökologische Ausgleichsmaßnahmen hängen davon ab, in welches Schutzgut in welcher Schwere eingegriffen wird. Primäres Ziel ist, für dieses Schutzgut einen adäquaten Ausgleich, gegebenenfalls einen Ersatz zu finden. Die Untersuchungen zum Biodiversitätscheck bieten da ausreichend Möglichkeiten für einen sinnvollen Ausgleich.

Aus Sicht der Verwaltung ist als weitere Option das Gebiet B Richtung Westen bis an den Feldweg zu überplanen (rund 1,5 Hektar) zu prüfen. Die Ableitung des Schmutzwassers kann nur nach Osten durch das Gebiet B hindurch erfolgen. Insofern muss diese Fläche von vorne herein eingeplant werden, ähnlich wie dies bei der Fläche A schon bei Hülben II berücksichtigt wurde.

In der Gesamtabwägung überwiegen aus Sicht der Verwaltung eindeutig die Vorteile der Erweiterung Richtung Süden. Die Regenwasserableitung im Gebiet B wird noch detailliert untersucht. Die Ableitung des Oberflächenwassers in einen Vorfluter kann im Bebauungsplanverfahren nicht geregelt werden. Dies ist ausschließlich in einem wasserrechtlichen Verfahren möglich.

Die Verwaltung wird dies mit dem Wasserwirtschaftsamt abklären.

Finanzierung der Planungskosten

Im Haushaltsplan 2015 sind 50.000,-- € für Bauleitplanung eingestellt. Der Großteil dieser Mittel steht noch zur Verfügung.

Tiefbaujahresprogramm

Die zugrunde gelegten Konjunkturdaten vom Juli vergangenen Jahres wurden erstmalig durch die ergangene „November-Steuerschätzung“ korrigiert. Vom 5. bis 7. Mai dieses Jahres fand die sog. „Mai-Steuerschätzung“ statt, bei der die prognostizierten Werte nochmals angepasst wurden.

Nachdem Herr Delakos die wichtigsten Eckpunkte erläutert hatte stimmte der Gemeinderat der Nachtragshaushaltssatzung einstimmig zu.

Hochbauprogramm

Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für 2016 wird unter anderem das Tiefbauprogramm für den Planungszeitraum 2016 bis 2019 erstellt.

Die Zusammenfassung der Baumaßnahmen wurde auf der Grundlage des Vorjahresprogrammes aufgebaut und auf die aktuellen Verhältnisse  und Bedürfnisse abgestimmt.

Das Programm enthält die Maßnahmen des Verwaltungshaushaltes (VWH), aufgeteilt nach Straßenbau, Beleuchtung, andere Bereiche; des Vermögenshaushaltes (VMH), ebenfalls aufgeteilt nach Straßenbau, andere Bereiche, Beleuchtung; der Stadtwerke, Unterhaltung Wasser und Kanal; Vermögensplan Kanal und Wasser und der Beschreibung der Baumaßnahmen 2016 bis 2019 des Gewerbeparks Sol, aufgegliedert nach Kanal, Wasser, Straßenbau und Straßenbeleuchtung.

In den Bereich des Verwaltungshaushaltes fallen 2016 z. B. der Einbau eines Dünnschichtbelages in der Ulmenstraße und Im Schönberg, der Anstrich der Beleuchtungsmasten im Innenstadtgebiet, die Sanierung von Korrosionsschäden an der Fußgängerbrücke B464 (Übergang zum Neubaugebiet Hülben) und natürlich die Ausbesserung verschiedener kleinerer Straßenschäden.

In den Bereich des Vermögenshaushaltes fallen u.a.

  • die Beseitigung des Bahnüberganges Böblinger Straße,
  • die Sanierung verschiedener Straßen,
  • der Umbau der Altdorfer Kreuzung,
  • der behindertengerechte Umbau der Busbuchten im Stadtgebiet,
  • die Umrüstung der Straßenbeleuchtung von Quecksilberdampflampen (HQL) auf LED-Lampen

Der Technische Ausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 14.09.2015 bzw. 15.09.2015 das Tiefbauprogramm bereits nichtöffentlich vorberaten und beschlossen. Der Gemeinderat folgt daher den Empfehlungsbeschlüssen der Ausschüsse.

Beschaffung Feuerwehrfahrzeug GLW / erneute Antragstellung

Im Hochbaujahresprogramm werden die zum Zeitpunkt der Erstellung absehbaren Maßnahmen aufgelistet. Es erstreckt sich über den Zeitraum der Jahre 2015 – 2019 und ist in die Haushaltsrubriken Verwaltungshaushalt (VWH) und Vermögenshaushalt (VMH) untergliedert.

Mittelfristig ist mit folgenden Maßnahmen zu rechnen:

Mit der Notariatsreform wird das Erdgeschoss des alten Rathauses frei, der für das Jahr 2017 eingetragene Betrag umfasst eine Renovierung der Oberflächen.

Im Neubau Rathaus sind diverse Unterhaltungsarbeiten wie Erneuerung Teppichbodenbeläge und Malerarbeiten fällig, teilweise muss klimatisiert werden (EDV-Räume). Die Klimatisierung der stark verglasten Bereiche wie Foyer, Bürgeramt, Vorzimmer, Büro Bürgermeister wurde zurückgestellt. Als Alternative zu den Kältemaschinen wurde durch Aufbringen einer speziellen Folie der Wärmeeintrag durch die Fenster reduziert. Ob dies den gewünschten Erfolg verspricht und dadurch auch Energiekosten für Kühlung vermieden werden können muss sich mit der Zukunft noch zeigen.

Die EDV-Verkabelung ist dringend sanierungs- und erneuerungsbedürftig, teilweise sind die Kabelwege nicht revisionsfähig und es müssen bauliche  Lösungen gefunden werden.

Schulen                 

In der Grund- und Hauptschule und im Schönbuch Gymnasium müssen die bestehenden Blockheizkraftwerke saniert bzw. zum Teil ersetzt werden. Im Gymnasium steht darüber hinaus die Erneuerung / Renovierung der naturwissenschaftlichen Räume im Altbau sowie die komplette Erneuerung der Lüftungszentrale an.

In der Grund- und Hauptschule sind im Klassenbau die energetisch wirksamen Maßnahmen und die dringend erforderliche Sanierung der WC-Anlage für das Jahr 2016 eingeplant. Aufgrund der hohen Planungsintensität den eine Ausschreibung der Fenster, Schreinerarbeiten und Malerarbeiten mit sich bringt, wurden diese auf das Jahr 2017 verschoben, dies hängt auch mit der Sanierung der Fachräume im Schönbuch Gymnasium zusammen, die in der nächsten Sommerferienperiode intensiv betreut werden muss.

Im Heimatmuseum müssen die Holzfenster ausgebessert werden.

Mit Umstellung auf das neue Ausleihsystem muss in der Bürcherei im Rektor-Franke-Haus die Theke angepasst werden, darüber hinaus sind die Polsterbezüge der Sitzmöbel in der Bücherei sanierungsbedürftig, inwiefern die Anschaffung neuer Möbel wirtschaftlich sinnvoller ist wird derzeit noch geprüft.

Mit Freiwerden der bestehenden Sozialstation im Haus am Ziegelhof sind auch diese Räume zu renovieren.

In den Kindergärten Wengertsteige, Stäuchle, Achalmstraße, Friedhofstraße und Kinderkrippe Schönberg sind verschiedene Maßnahmen an Heizungen, Dachsanierungen und Verbesserung der Dämmung geplant.

In der Schönbuchsporthalle befindet sich die Lüftungsanlage - wie auch beim Schönbuch Gymnasium - im Erstzustand, bei Erneuerung ist auf Grund der verbesserten Wärmerückgewinnungsmöglichkeiten mit Energieeinsparung zu rechnen. Problematisch ist die Einbausituation unterm Dach, dieses muss voraussichtlich teilweise geöffnet werden.

Auch die Lüftungsanlage in der Berkensporthalle befindet sich im bauzeitgemäßen Zustand, sie ist voll funktionsfähig aber sollte mittelfristig erneuert werden.

Im Freibad sind neben den üblichen Unterhaltsleistungen sind Investitionen in informationstechnische Anlagen wie Übertragungsanlage und Wlan eingeplant.

Der Wasserspielplatz auf den Rosswiesen ist ein Sorgenkind. Problematisch für alles zur Verfügung stehende Quellwasser ist der hohe Kalkgehalt, der die Leitungen in kürzester Zeit zusetzt, in unmittelbarer Nähe steht kein Quellwasser zur Verfügung. Alternativ wird derzeit die Nutzung des Bachwassers aus der Aich untersucht, ein Ergebnis liegt aktuell noch nicht vor.

Zum Aufbau des Nahwärmenetzes Erlachstraße 5 laufen die Planungen derzeit auf Hochtouren. Inwiefern Sie auf den Neubau des Flüchtlingswohnheims eingetaktet werden, damit eine Übergangslösung vermieden werden kann, wird zur Zeit geprüft.

Zusammenfassend ist zu bemerken, dass sich die energetischen Schwerpunkte der nächsten Jahre auf Fenster, Lüftungsanlagen, Sanierung der Blockheizkraftwerke und Erneuerung der Heizungstechnik, sowie Verbesserung der Dachdämmung konzentrieren werden, die energetisch wirksamen InvestitioNachdem für die geplante Beschaffung für das o.g. Feuerwehrfahrzeug vom Typ GW-L2 bereits in den Jahren 2013 und 2014 keine Fördermittel gewährt wurden, ist auch für das Förderjahr 2015 leider keine Förderung vorgesehen.

Änderung der Benutzungsordnung für die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die Spiel- und Sportplätze sowie die Schulgelände

Für die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die Spiel- und Sportplätze sowie die Schulgelände in Holzgerlingen gibt es seit Januar 2011 einheitliche Benutzungsregeln. Diese sind in der Benutzungsordnung für die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die Spiel- und Sportplätze sowie die Schulgelände vom 25.01.2011 geregelt.

Seit 2011 sind die Spielplätze in der Schloßstraße, Dörnach und Hülben II hinzugekommen und müssen ergänzt werden.

Ergänzt werden auch der Spielplatz Ecke Altdorfer Straße/ Tübinger Straße und in der Wielandstraße sowie der Sportplatz zwischen dem Schulgelände des Schönbuch-Gymnasiums und des Musikhauses.

Das Gelände um die Burg Kalteneck herum wird – in Anbetracht der zukünftigen Umgestaltung – als Grün- und Erholungsanlage in die Benutzungsordnung aufgenommen; ebenso der Grünstreifen in Verlängerung des Antoniaweges. Dort gab es vermehrt Treffen von Jugendlichen und sonstigen Personen, die dort Alkohol konsumiert haben und es zu Anzeigen wegen Ruhestörungen bei der Polizei kam.

Das Musikhaus ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt.

In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass sich vor dem Eingang des Musikhauses Personen getroffen und Alkohol konsumiert haben.

Das Musikhaus bzw. das Gelände des Musikhauses wird ebenfalls in die Benutzungsordnung mit aufgenommen.

Mit der Benutzungsordnung werden rechtliche Rahmenbedingungen festgelegt, die im Falle von Zuwiderhandlungen mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.

In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass z.B. Spielplätze von Jugendlichen für ihre abendlichen Treffs entgegen der eigentlichen Bestimmung von Spielplätzen benutzt wurden.

Mit der Benutzungsordnung konnten gute Ergebnisse erzielt werden und die Polizei hat eine Handhabe:

Die angetroffenen Personen wurden auf das Alkoholverbot aufmerksam gemacht und gebeten, den Platz zu räumen.

Ordnungswidrigkeiten wurden hauptsächlich dann zur Anzeige gebracht, wenn  sich angetroffene Personen uneinsichtig zeigten oder mehrfach auffällig waren.

Damit dieses Vorgehen auch auf den vorstehenden – noch nicht erfassten Bereichen – angewandt werden kann, ist die Änderung der Benutzungsordnung notwendig.

Die Benutzungsordnung wurde mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt. Es liegen von beiden Seiten keine Bedenken vor.

Bürgerversammlung

Der Gemeinderat beschließt die Bürgerversammlung 2015 am Donnerstag, 22. Oktober um 19 Uhr in der Stadthalle abzuhalten. Die Themen sind unter anderem die weitere bauliche Entwicklung der Stadt, die Elektrifizierung der Schönbuchbahn, die aktuelle Haushaltssituation, die Flüchtlingsbetreuung und anderes mehr.

 
 
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