Stadt Holzgerlingen
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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 22.07.2008

vom 22.07.2008, 19:00 Uhr

TOP 2 - Bebauungsplan "Dörnach III" wird mit seinen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen

In der Zeit vom 2. Juni 2008 bis einschließlich 4. Juli 2008 konnten die Unterlagen zu dem Bebauungsplan im Rathaus von der Bürgerschaft bzw.der Öffentlichkeit eingesehen werden. Es sind jedoch keine Anregungen oder Stellungnahmen eingegangen. Des Weiteren wurden insgesamt 19 Behörden / Institutionen aufgefordert zum Bebauungsplan Stellung zu nehmen bzw. Anregungen vorzutragen.

Die Anregungen wurden sorgfältiger abgewägt und werden umgesetzt. Da die Änderungen jedoch geringfügig sind, wird auf eine erneute Auslegung verzichtet.

Da für diesen Bebauungsplan Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebietes erforderlich sind, wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Holzgerlingen und dem Landratsamt Böblingen als untere Naturschutzbehörde geschlossen um die Umsetzung der beiden Maßnahmen zu regeln. Die Maßnahmen sind zum einen die Renaturierung am Oberlauf des Lauchgrabens zum anderen eine Zahlung an den Naturschutzbund. Hinsichtlich der Ausgleichszahlung ermöglicht § 4 eine andere Kompensationsmaßnahme in Absprache mit dem Kreis, so dass der Betrag auf der Gemarkung Holzgerlingen umgesetzt werden könnte.

TOP 3 - Entwurfspläne für die Erweiterung der Stadthalle vorgestellt

In der Gemeinderatssitzung am 3.Juni 2008 wurde das Stadtbauamt mit der Ausarbeitung der Entwurfsplanung mit Kostenschätzung beauftragt.
Der Ausbau der Stadthalle ist mit der offenen Ganztagesschule in der Grund- und Hauptschule dringend notwendig geworden. Die Kinder bekommen derzeit im Haus am Ziegelhof das Mittagessen. Dies ist jedoch auf Dauer nicht mehr möglich. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Nachfrage nach einer Ganztagsschule in den kommenden Jahren weiter steigt.

Um möglichst exakte Kostendaten zu ermitteln, wurde teilweise sehr detailliert in die Planung eingestiegen bzw. Angebote über z. B. "Rohbauarbeiten" oder "Flexible Trennwände" eingeholt.
Stadtbaumeister Nitsche stellte zusammen mit den Fachplanern in den Bereichen Küchenplanung, Elektro- Planung, Heizung-, Lüftung-Sanitär-Planung, Tragwerksplanung, Baupysik und Medientechnik, die Entwurfspläne zur Erweiterung der Stadthalle vor. Im Bereich der Bestandsgebäude fanden auch Ortstermine mit Handwerkern statt (Gewerke Fliesenleger, Gipser, Klempner, Schreiner). Da der vorhandene Außenputz sehr aufwendig zu sanieren wäre (teilweise losgelöst vom Untergrund) wird vorgeschlagen, einen Vollwärmeschutz auf die Bestandsgebäude aufzubringen; dies wird zum Einen auch seitens des Bauphysikers empfohlen und ist zum andern auch im Rahmen des CO2-Einsparprogramms sinnvoll. Die Außenhülle des Neubaus wird ebenfalls mit einem Wärmedämmverbundsystem als Putzfassade vorgeschlagen, so dass ein einheitlicher Gebäudkomplex "Stadthalle" entsteht.
Die Kostenberechnung für den Neubau schließt mit einer Gesamtsumme von 1,954 Mio. Euro brutto.

Die Kosten im Bereich Altbau gliedern sich in folgende Rubriken: Unterhalt (z. B. Bühnenboden oder Erneuerung Außentreppe Innenhof), Energieeinsparmaßnahmen (z. B. Vollwärmeschutz oder neue Fenster Ostfassade Stadthalle - Bereich Kernzeitenbetreuung), neu: d. h. durch Neubau verursachte Umbau-Maßnahmen (z.B.Brandschutztüren oder Brandschutzdecken) sowie  Ersatzbeschaffung (z. B. Tische Stadthalle und Bühnenpodeste).
Teilweise sind diese Maßnahmen bereits in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.
Bei der Auflistung handelt es sich um eine projektbezogene Gesamtzusammenstellung der erforderlichen Maßnahmen.
Die Gesamt-Investition beläuft sich auf 2,994 Mio. Euro brutto inkl.Abbrucharbeiten.

Das Gesamtpaket für die Erweiterung der Stadthalle mit Neubau Mensa bei gleichzeitiger Renovierung und Modernisierung des Bestandes erfordert folgende bisher in der mittelfristigen Finanzplanung nicht enthaltene Haushaltsmittel, die netto (nach Abzug der erwarteten Einnahmen) neu zu finanzieren sind:
Energiesparmaßnahmen im Bestand 205.000 Euro, Freilegung, Um- und Anbau Bestand 210.000 Euro, Neubau-maßnahme 1.755.000 Euro =  Gesamtumfang 2.170.000 Euro.
Hiervon werden im Nachtragsplan 2008 aus der allgemeinen Haushaltsverbesserung 170.000 Euro bereitgestellt ? somit zu finanzierender Betrag ab 2009 ff. 2.000.000,00 Euro. Die Finanzierung dieser 2 Mio. muss in den Jahren 2009 und 2010 erfolgen. Die Einzelheiten hierzu sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2009 festzulegen.
Beigeordneter Brodbeck erläuterte, dass dies zum Teil mit erwarteten Mehreinnahmen im kommenden Jahr gedeckt werden kann: Er gehe von einem Plus von 800 000 Euro aus. Dies sei durch einen höheren Einkommensteueranteil (400 000 Euro) infolge 1,6 Prozent höherer Schlüsselzahlen und wegen der gestiegenen Einwohnerzahl sowie höherer Finanzzuweisungen möglich. Dann müssten anstatt der 2 Mio.Euro nur noch 1,2 Mio. Euro aus der Rücklage finanziert werden. Eine Kreditfinanzierung ist, so Bürgermeister Wilfried Dölker, nicht beabsichtigt.

Bürgermeister Dölker hat in der Sitzung auf die Notwendigkeit einer Mensa hingewiesen und erklärt, dass die vorgestellte Finanzierung wasserdicht sei. Die Zusammenarbeit mit den Fachplanern sei erforderlich gewesen, weil man dem Gemeinderat eine fundierte Kostenschätzung, die finanziell abgesichert werden musste, vorlegen wollte.

Aus der Mitte des Gemeinderats (Freie Wähler) wurden Bedenken geäußert. Drei Gemeinderäte wollten weitere Schritte erst genehmigen, wenn auch der Haushalt 2009 vorgelegt werden könnte. Dies ist nach Auffassung der großen Mehrheit des Gemeinderates nicht notwendig. Die Genehmigungsplanung soll ? so der Beschluss des Gemeinderates ? jetzt ausgearbeitet werden.

TOP 4 - Bebauungsplan "B 464/ Altdorfer Kreuzung"

Entsprechend der Beschlusslage vom 8. April 2008 wurde der Bebauungsplanentwurf, Stand 8.April 2008, öffentlich ausgelegt bzw. die Träger öffentlicher Belange (TRÖB) beteiligt. Bei der Verwaltung gingen insgesamt 17 Stellungnahmen ein; 16 von den sog. "Trägern öffentlicher Belange" und eine ein Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit.
Der Gemeinderat hat den Eingang zu Kenntnis genommen und sich dafür ausgesprochen, eine Bewertung / Abwägung und ggf. einen erneuten Bebauungsplanentwurf auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

TOP 5 - Maßnahmenkatalog zur Co2-Einsparung in Holzgerlingen

Seit Jahren ist die Stadt bestrebt, den Co2-Ausstoß zu verringern bzw. gering zu halten und Energie einzusparen. Die Verwaltung hat dazu ein Katalog erstellt, in dem die wichtigen Maßnahmen aufgelistet sind. Der Gemeinderat hat Kenntnis genommen und die Verwaltung dazu ermächtigt, diese Maßnahmen umzusetzen.
In diesem Zuge wird auch die Straßenbeleuchtung ? je nach Finanzierbarkeit ? in den Jahren 2009 / 2010 vollständig auf energiesparende Leuchten umgestellt. Außerdem wurde untersucht, ob und wie geothermische Energie in Holzgerlingen genutzt werden kann. Der Bericht dazu liegt für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Stadtbauamt aus. Es wird dazu gesondert berichtet.
Es wird zu diesem Thema nach den Sommerferien eine Informationsveranstaltung geben. Dies wird im Nachrichtenblatt rechtzeitig bekannt gegeben.

TOP 6 - Gebührenanpassung für den Mittagstisch und die Ganztagesbetreuung im Schönbuch-Gymnasium

Der Essenspreis wird von 3,50 Euro auf 3,70 Euro pro Essen angehoben. Dieser Betrag ist mit dem Elternbeirat der Schule abgestimmt. Erforderlich wird die Erhöhung durch die Umstellung auf einen neuen Lieferanten. Mit diesem Preis sind die Kosten für die Essensanlieferung, der Speiseentsorgung sowie dem Bestellsystem über das Internet gedeckt. Es wird darauf Wert gelegt, dass auch der neue Lieferant sich an die Vorgaben hält, nur gentechnisch unveränderte Lebensmittel zu verwenden.

Dagegen werden die Gebühren, welche pro Schulhalbjahr für die Ganztagesbetreuung im Schönbuch-Gymnasium erhoben werden,  gesenkt.

TOP 7 - Saisonkarten für das Freibad werden günstiger

Ab dem 26. Juli 2008 werden die Saisonkarten für das Freibad billiger: Schüler 19,00 Euro, Erwachsene 45,00 Euro, Familienkarte 90,00 Euro - Alleinerziehend 45,00 Euro.

TOP 8 - Geänderte Handhabung für den Grünordnungsplan des Bebauungsplanes "Hülben ? 1. Änderung"

Der Bebauungsplan "Hülben ? 1.Änderung" enthält zahlreiche Festsetzungen auch zur Bepflanzung privater Grundstücke. Unter anderem ist im Abschnitt II (Bauordnungsrechtliche Festsetzungen) Ziffer 3.5 des Textteils festgesetzt, dass die Verwendung von Koniferen im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht gestattet ist. Zu den Koniferen zählt unter anderem auch die als Einfriedung beliebte Thuja-Hecke. In der Vergangenheit wurden in einigen Fällen die Grundstückseigentümer aufgefordert, die Thuja-Hecken durch andere Anpflanzungen zu ersetzen. Die Regelung des Grünordnungsplans stößt jedoch ständig auf Unverständnis. Viele betroffene Personen denken gar nicht daran, dass im Bebauungsplan auch Regelungen zur Bepflanzung von Hecken und Sträuchern enthalten sein könnten. Zwar gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans auch bei Unkenntnis der Rechtslage; allerdings ist es aus Sicht der Verwaltung auch durchaus verständlich, dass z. B. ein Erwerber einer Erdgeschosswohnung solche Regelungen aus Unkenntnis nicht beachtet.

Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich für die Lockerung des Grünordnungsplanes ausgesprochen, so dass die Festsetzung des Bebauungsplans "Hülben ? 1.Änderung" bezüglich des Ausschlusses von Koniferen nicht durchgesetzt wird. Somit werden die im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan "Hülben ? 1.Änderung" aufgeführten Pflanzlisten als beispielhafte (nicht abschließende) Aufzählung gewertet.

TOP 9 - Änderung der Betriebssatzung Wasser

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2007 vom 1. Juli 2008 hat unter Ziffer 4 bestimmt, dass die Überfinanzierung der Eigenkapitalseite bei der Wasserversorgung abgebaut wird. Der Abbau erfolgt durch Reduzierung des Stammkapitals um 350.000 Euro. Die Abwicklung erfolgt über den Nachtragshaushaltsplan 2008.
Der Gemeinderat beschließt daher die Änderung der Betriebssatzung:

1. Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) wird folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Stadtwerke Holzgerlingen vom 10. September 1996, zuletzt geändert am 12.April 2005 beschlossen:

§ 1
Der § 3 "Stammkapital" der genannten Satzung erhält folgende Fassung:
Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf 64.918,90 Euro festgesetzt. Es dient der Wasserversorgung.

§ 2
Die Satzungsänderung tritt am 1.August 2008 in Kraft.

2. Die Reduzierung des Stammkapitals der Wasserversorgung und Rückzahlung an den Kämmereihaushalt wird im Nachtragshaushalt 2008 veranschlagt.

TOP 10 -  Gewährung eines Stadtdarlehens an die Stadtwerke

Der Kämmereihaushalt gewährt den Stadtwerken für den Betriebszweig der Abwasserwirtschaft ein Stadtdarlehen über 350.000 Euro. Es handelt sich dabei um das vom Betriebszweig Wasserversorgung zurückbezahlte Stammkapital.

TOP 11 -  Bebauungsplanverfahren "Flugfeld ? 1. Änderung"

Der Gemeinderat nimmt die beabsichtigten Bebauungsplanänderungen auf dem Flugfeld zur Kenntnis. Da keine Belange der Stadt Holzgerlingen berührt werden, werden keine Anregungen vorgetragen.

     
     
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