Stadt Holzgerlingen
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Corona: Sonderparkrechte für ambulante Dienste und Medikamentenlieferdienste

Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, ärztliche Dienste, sonstige Krankentransporte, Arzneimittel- und Laborfahrzeuge und Apothekendienste dürfen zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit:

  • im eingeschränkten Halteverbot oder in Halteverbotszonen parken;
  • an Parkscheinautomaten ohne Parkschein parken;
  • Fußgängerzonen befahren;
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb markierter Flächen parken;
  • auf Bewohnerparkplätzen parken.

Die Ausnahmen gelten nur,

  • wenn die Fahrzeuge der vorgenannten Einrichtungen entsprechend gekennzeichnet und nach außen hin erkennbar sind und
  • für maximal zwei Stunden pro Parkvorgang. Als Nachweis müssen Sie eine Parkscheibe verwenden.

Die Ausnahmeregelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2021.

Auf ein bürokratisches Antragsverfahren wird wegen des Erfordernisses einer schnellen Lösung verzichtet.

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.