Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Bei ehelich geborenen Kindern gilt grundsätzlich der Ehemann der Mutter als Vater des Kindes.
Handelt es sich um ein nicht eheliches Kind, ist der Mann Vater des Kindes,
Sind Sie der Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen.
Als Mutter eines nicht ehelichen Kindes können Sie Hilfe vom Jugendamt erhalten. Es hilft Ihnen bei
Zahlt der unterhaltsverpflichtete Vater des Kindes nicht oder nicht regelmäßig Kindesunterhalt, hat das Kind, das bei seiner alleinerziehenden Mutter lebt, einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Sie müssen den Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen.
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