Stadt Holzgerlingen
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Bestattungsarten

Die Art der Bestattung richtet sich zunächst nach dem Willen der verstorbenen Person, den diese noch zu Lebzeiten schriftlich, beispielsweise in einem Testament, oder mündlich geäußert hat.

Ist ein Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen die - volljährigen - Kinder, die Eltern, die Großeltern, die - volljährigen - Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person. Sind Angehörige nicht zu ermitteln, wird die Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.

In Deutschland besteht Bestattungspflicht. In Baden-Württemberg sind folgende verschiedene Bestattungsarten möglich:

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung
  • Seebestattung (auf Hoher See, nicht in Flüssen und Seen)
  • Tuchbestattung (insb. für Muslime)
  • Naturbestattung (Waldbestattung, Baumbestattung)

Zugeordnete Dienstleistungen

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

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Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

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Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.