Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
-- Aktueller Stand: 4. Juli 2022 --
Der Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns alle zutiefst erschüttert. Zahlreiche Menschen aus der Ukraine befinden sich aktuell auf der Flucht. Das Land Baden-Württemberg bereitet sich daher auf die aus der Ukraine geflüchteten Menschen vor. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von wichtigen Information zur Ukraine-Krise und zur Hilfe für Geflüchtete.
Die Stadtverwaltung ist überwältigt von der großen Welle an Solidarität und Hilfsbereitschaft. Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Unterstützung!
Aktueller Stand: 4. Juli 2022
Möglichkeit zum Kennenlernen und Austauschen.
Immer dienstags von 14.30 bis 17.00 Uhr in der Johanneskirche Holzgerlingen, Bühlenstraße 85.
Keine Anmeldung erforderlich.
Für Kaffee und Gebäck ist gesorgt.
Die Hilfsbereitschaft für die vom Krieg bedrohten Menschen in der Ukraine ist groß. Dabei werden nicht nur privat Verwandte und Bekannte aufgenommen. Vielfach werden mit dem PKW einzelne Personen im Grenzgebiet abgeholt oder gar privat Busse organisiert. Wo die abgeholten Kriegsflüchtlinge dann wohnen sollen, spielt dabei zunächst keine Rolle.
Bitte bedenken Sie, dass eine private Unterbringung nur dann organisiert werden sollte, wenn diese auch längerfristig möglich ist. Die Stadtverwaltung kann geflüchtete Menschen aus der Ukraine nur aufnehmen, wenn genügend Wohnraum vorhanden ist. Daher ist es wichtig, mögliche Aufnahmekapazitäten vorab mit der Liegenschaftsverwaltung abzustimmen.
Bei Fragen zur Unterbringung wenden Sie sich an:
Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich an:
Derzeit ist noch nicht absehbar, wie viele Flüchtende aus der Ukraine nach Baden-Württemberg kommen werden und wann genau dies der Fall sein wird. Um für eine Aufnahme gut vorbereitet zu sein, werden aktuell auf allen Ebenen – beim Land, in den Landkreisen, Städten und Gemeinden und bei den Wohlfahrtsverbänden – die notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit eine schnelle Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtenden aus der Ukraine möglich ist.
Freie Wohnungen in Holzgerlingen
Die Stadtverwaltung bittet Vermieterinnen und Vermieter um Mitteilungen, wenn Sie eine freie Wohnung in Holzgerlingen zur Verfügung stellen können. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail anliegenschaften@holzgerlingen.de oder direkt an Melanie Piersanti 07031 6808-332.
Viele Bürgerinnen und Bürger möchten die Menschen aus der Ukraine gerne unterstützen.
Für alle die helfen möchten, ist aktuell eine Geldspende die einfachste Möglichkeit.
Die Bürgerstiftung Holzgerlingen setzt die Spenden zielgenau für den jeweiligen Bedarf vor Ort ein.
Stiftungskonten:
Vereinigte Volksbank AG
IBAN: DE87 6039 0000 0335 1700 05
BIC: GENODES1BBV
Kreissparkasse Böblingen
IBAN: DE46 6035 0130 0002 3964 82
BIC: BBKRDE6BXXX
Verwendungszweck: Ukraine-Hilfe
Bitte im Verwendungszweck auch PLZ, Straße und Hausnummer angeben , damit eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Benötigen Sie auf Grund der aktuellen Situation Unterstützung oder möchten Sie selbst Ihre Hilfe anbieten?
Dann wenden Sie sich gerne an Kathrin Speidel, Stabstelle für Bürgerschaftliches Engagement per E-Mail an ukrainehilfe@holzgerlingen.de oder telefonisch unter (07031) 6808-102.
Der Landkreis informiert zu verschiedenen Hilfsangebote für die Menschen aus der Ukraine.
Landkreis, Kommunen und Kreissparkasse richten Spendenkonto für Ukrainehilfen ein
„Spendenkonto Ukrainehilfen“, IBAN DE05 6035 0130 0001 1320 49, (Kreissparkasse Böblingen)
Landkreis, Kommunen und Kreissparkasse haben ein zentrales Spendenkonto eingerichtet. Die Spenden werden für Projekte zur Unterstützung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine eingesetzt. Dabei ist an Hilfen für geflüchtete Menschen hier im Landkreis Böblingen gedacht, aber auch an den Einsatz von Geldern für Aktionen in den zur ukrainischen Grenze nahe gelegenen Gebieten etwa in Polen oder Rumänien. Kommunen, Vereine, Schulen oder andere Organisationen können einen Antrag stellen, Projekte aus diesen Geldern heraus finanziert zu bekommen.
Informationen zum Spendenkonto finden sich auf der Homepage des Homepage des Landkreis Böblingen. Dort wird auch über die Verwendung der Mittel berichtet. Die Kreissparkasse Böblingen hat zur Kontoeröffnung 10.000 Euro gespendet. Auch die Kreisverwaltung wird im Rahmen der nächsten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss über eine Spende, ebenfalls in Höhe von 10.000 Euro beschließen.
Für Fragen wurde eine zentrale Hotline eingerichtet.
Sie erreichen die Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr unter (07031) 663-3838.
Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland
Das Ministerium der Justiz und für Migration bündelt die Maßnahmen im Land in einem Stab „Flüchtende aus der Ukraine“ und stellt zahlreiche Hinweise zur Fragen rund um Einreise, Aufenthalt und Unterstützungsleistungen zur Verfügung.
Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland.
Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort.
Deutsche Bahn erleichtert Geflüchteten aus der Ukraine die Weiterreise nach Deutschland.
Vorübergehende Regelung zur kostenlosen ÖPNV-Nutzung läuft aus
Ab 1. Juni greift finanzielle Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts – Regelung für Schüler bleibt bis Ende Juli bestehen.
Pass=Ticket gilt noch bis Ende Juli für alle ukrainischen Schüler. Für alle anderen ukrainischen Geflüchteten endet die vorübergehende bundesweite Regelung zum 31. Mai 2022.
Ab 1. Juni erhalten registrierte Geflüchtete aus der Ukraine – wie von der Bundesregierung beschlossen – umfangreiche Hilfen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts, zur Gesundheitsversorgung und zur Integration. Diese umfassen insbesondere finanzielle Hilfen auch für ÖPNV-Leistungen in Höhe von 40 Euro pro Person und Monat. Außerdem gilt ab 1. Juni das 9-Euro-Ticket, eine zusätzlich stark verbilligte Möglichkeit innerhalb der Region, aber auch landes- bzw. bundesweit mobil zu sein.
Böblinger Straße 5-7
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