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06.05.2024
Am 26.04.2024 wurde das sogenannte Solarpaket 1 vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet, welches mit einer Vielzahl von Maßnahmen den Ausbau der Photovoltaik erleichtern und Bürokratie abbauen soll - Darunter auch Erleichterungen für die Installation und den Betrieb von steckerfertigen PV-Anlagen.
Das Solarpaket 1 ist durch Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) am 16. Mai 2024 in Kraft getreten.
Die Stadt Holzgerlingen hat dies zum Anlass genommen, damit einhergehenden Änderungen/Erleichterungen, für die Installation und den Betrieb von steckerfertigen PV-Anlagen in das Förderprogramm "Solare Energienutzung" einzuarbeiten.
Hier geht´s zum Förderprogramm
Übersicht zu den wichtigsten Änderungen:
Bereits zum 1. April hat die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken vereinfacht und auf wenige, einfach einzugebende Daten im Marktstammdatenregister reduziert.
Balkonkraftwerke müssen künftig mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister reicht künftig aus.
Künftig dürfen steckerfertige PV-Anlagen übergangsweise auch mit alten Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre in Betrieb genommen werden. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird.
Hinweis:
Der zuständige Messstellenbetreiber muss die alten Zähler nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur jedoch innerhalb von vier Monaten durch einen digitalen Stromzähler ersetzen.
Steckerfertige PV-Anlagen dürfen künftig leistungsfähiger sein:
Hinweis:
Entgegen der gesetzlichen Vorgaben sieht der VDE in einem aktuellen Entwurf der DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95): 2024-06 vor, dass die Wechselrichter-Ausgangsleistung zwar auf 800 Watt angehoben werden soll, die max. Modulleistung soll hingegen nicht über 960 Watt hinausgehen.
Ein konkreter Termin zur Veröffentlichung der Norm ist noch nicht bekannt. Bis zum 7. Juli 2024 können im Entwurfsportal des VDE die Vorschläge für die Norm DIN VDE 0126-95 kommentiert werden.
Steckerfertige PV-Anlagen dürfen künftig zusätzlich zu großen PV-Anlagen betrieben werden und werden nicht mehr als Anlagenerweiterung eingestuft, sofern die gesetzlichen Leistungsvorgaben eingehalten werden.
Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen sollen künftig einen Anspruch auf die Installation eines Steckersolaranlage haben. Die Installation eines Steckersolargeräts gilt künftig als privilegierte Maßnahme.
Wichtig:
Vor der Installation eines Steckersolargeräts müssen Vermieter:innen bzw. die Eigentümergemeinschaft weiterhin um Erlaubnis gefragt werden - Dieser Wunsch kann jedoch nur noch in Ausnahmefällen ablehnt werden.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE stellt mit dem Bericht "Steckerfertige PV-Anlagen: Was jetzt möglich ist" vom 16.05.2024 klar, dass der Anschluss über eine Haushaltssteckdose (Schuko-Steckdose) weiterhin unzulässig bleibt.
Mit der geplanten Veröffentlichung der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 werden weitere Lösungen für die Nutzung an einer Haushaltssteckdose festgelegt. Diese Norm wird derzeit erarbeitet und voraussichtlich noch im Jahr 2024 veröffentlicht.
Nach den Vorgaben des VDE ist der Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen ans Stromnetz weiterhin nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 oder einen festen Anschluss zulässig.
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