Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Interkommunale Wärmeplanung - Holzgerlingen, Altdorf und Hildrizhausen

Interkommunale Wärmeplanung - Holzgerlingen, Altdorf und Hildrizhausen

Die Stadt Holzgerlingen hat sich dazu entschieden, gemeinsam mit Altdorf und Hildrizhausen eine kommunale Wärmeplanung im sogenannten Konvoi-Modell zu erstellen. Bei der Wärmeplanung handelt es sich um ein umsetzungsorientiertes Planungsmodell, welches dazu beitragen soll, dass Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 zu erreichen.

Die kommunale Wärmeplanung soll unter anderem Antworten auf folgende Fragen geben:

  • Welche Straßenzüge lassen sich künftig über Wärmenetze versorgen; welche nicht und wie kann dort in Zukunft alternativ geheizt werden?
  • Welche erneuerbaren Energiequellen – etwa Umweltwärme, Abwärme oder Wärme aus erneuerbarem Strom (KWK) – können genutzt werden?

Die Wärmeplanung wird vom Land Baden-Württemberg mit 80 % gefördert. Fördermittelgeber ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

Die badenovaNETZE GmbH mit Sitz in Freiburg wurde von der Stadt Holzgerlingen mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) beauftragt.

Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die badenovaNETZE GmbH auf der Grundlage von § 27 KlimaG BW erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und der Energieunternehmen.

Die Gemeindeverwaltung Holzgerlingen beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 Klimaschutzgesetz). Andernfalls stellt die Gemeindeverwaltung betroffenen Personen vor Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gem. EU-VO 2016/679, Art. 13, Abs. 2 zur Verfügung.

Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart).

 
 
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