Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
17.02.2023
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Holzgerlingen, d.h. alle Eigentümer von Grundflächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, werden hiermit zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Holzgerlingen auf
Donnerstag, 23. Februar 2023
um 18.00 Uhr in der Mensa der Stadthalle,
Berkenstraße 18 in Holzgerlingen
eingeladen.
Tagesordnung:
Hinweise:
Die anstehenden Änderungen der Satzung der Jagdgenossenschaft können ab Freitag, Dienstag, 03.02.2023 zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Böblinger Str. 5-7, Holzgerlingen, Zimmer 1.51 während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung oder auf der Homepage unter www.holzgerlingen.de eingesehen werden.
Eine persönliche Einladung erfolgt nicht. Die Jagdgenossen haben sich durch Personalausweis auszuweisen. Die Zugehörigkeit zur Jagdgenossenschaft Holzgerlingen ergibt sich aus dem Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster). Das Verzeichnis kann von den Jagdgenossen im Rathaus, Böblinger Str. 5-7, Holzgerlingen, Zimmer 1.51 eingesehen werden. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an (insbesondere Wohngebäude sowie Hofflächen und Hausgärten). Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamteigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt. Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern, sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten.
Die Teilnahme- und Stimmberechtigung wird vor Beginn der Versammlung überprüft. Wir bitten die Versammlungsteilnehmer daher um rechtzeitiges Erscheinen. Bitte halten Sie Ausweisdokumente und ggf. Bevollmächtigungen bereit.
Holzgerlingen, 24. Januar 2023
Für den Gemeinderat als Vorstand
gez.
Ioannis Delakos
Bürgermeister
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
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